Tagesordnungspunkt Nr. 5

Vorlage für Ortsbeirat Gladbach
                  am 5. März 2002     

Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation
im Innerortsbereich

Der Ortsbeirat Gladbach stellt den Gladbacher Bürgerinnen und Bürgern folgendes Konzept vor:
  1. Die Straße „An der Marienkirche” wird zur Einbahn in nördlicher Richtung auf dem Streckenabschnitt zwischen „Kreisel” und Kreuzung Alteckstraße/Sandgasse.
  2. Die Sandgasse wird im unteren Bereich bis zur Frans-Hals-Straße Einbahnstraße in westlicher Richtung.
  3. Die gesamte Frans-Hals-Straße wird zur Einbahn in südlicher Richtung.
  4. Die Parkzeit in der Straße „An der Marienkirche” wird von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 12 Uhr auf zwei Stunden begrenzt (Parkscheibenregelung).
  5. Die Straße „An der Marienkirche” erhält wenige Meter nördlich des „Kreisels” einen gesicherten Überweg (Zebrastreifen). Zudem wird in der Rubensstraße gegenüber vom Getränkemarkt ein „Zebrastreifen” eingerichtet (bei dieser Regelung ist ein weiterer „Zebrastreifen” südlich des „Kreisels” in der Straße „An der Marienkirche” entbehrlich).
  6. Das zur Zeit gesperrte Teilstück der Falltorgasse wird wieder für den PKW-Verkehr geöffnet. In diesem Bereich soll eine Einbahnregelung bergaufwärts gelten. Durch den Einbau einer Höhenbegrenzung und durch Schrammborde soll sichergestellt werden, dass dieses Teilstück nur von PKW befahren und damit Gebäudeschäden ausgeschlossen werden.
  7. Die Bürger werden in der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates und durch die Presse über dieses Konzept informiert. Sie können darüber hinaus beim Ortsvorsteher und bei jedem Ortsbeiratsmitglied in die Pläne und Begründungen Einblick nehmen. Anregungen, Bedenken und Einwände sollen bis zum 12. April schriftlich beim Ortsvorsteher geltend gemacht werden.
  8. Der Ortsbeirat wird nach dieser Anhörungsphase am 23. April 2002 in öffentlicher Sitzung endgültig über das Konzept entscheiden.
  9. Die Bürgerinnen und Bürger werden darauf hingewiesen, dass Beschlüsse des Ortsbeirats zur Verkehrsregelung gegenüber den zuständigen Behörden (Ordnungsamt, Bauamt, Polizei) lediglich empfehlenden Charakter haben.
Begründungen:
Zu den Punkten 1 bis 3:

Die problematischen Verkehrsverhältnisse im Innerortsbereich erfordern die Entwicklung eines abgestimmten Konzeptes zur Verkehrsführung und Verkehrssicherung für den Fußgänger-, den Rad- und den Kraftfahrzeugverkehr. In der Straße „An der Marienkirche” wird der Begegnungsverkehr durch geringe Fahrbahnbreite und durchgängiges Parken an der Straßenseite äußerst erschwert. Der Bedienungs- und Anlieferverkehr an der Poststelle und bei den gewerblichen Anliegern führt darüber hinaus immer wieder zu Totalblockaden der Fahrbahn. Dies hat wiederum zur Folge, dass sich der Verkehr oberhalb und unterhalb staut. Die Fahrzeugschlangen lösen sich schwer wieder auf, weil Ausweichmöglichkeiten fehlen.

Die vorgeschlagene Einbahnregelung soll den Verkehr leichter und flüssiger machen. Dort, wo Fußgänger die Fahrbahn mit benutzen bzw. diese überqueren müssen, wird deren Sicherheit erhöht, da sie nur noch auf den Verkehr aus einer Fahrtrichtung achten müssen. Ein zu schneller Verkehrsfluss wird verhindert durch die bestehende 30-km-Zonenregelung sowie durch die Einmündungen der Nebenstraßen, wo die Beachtung der Rechts-vor-links-Regelung zur Herabsetzung der Geschwindigkeit zwingt. Nötigenfalls kann durch die Anordnung von versetztem Parken an einer Stelle in der Straße „An der Marienkirche” eine zusätzliche Geschwindigkeitsbremse eingebaut werden. Mit einer Erhöhung  des Verkehrsaufkommens in den Nebenstraßen muss nicht gerechnet werden. Diese werden schon jetzt zum Umfahren der Straße „An der Marienkirche” benutzt.

Zu Punkt 4:
Durch diese Maßnahme werden Dauerparker auf eigene Stellflächen oder auf die öffentlichen Parkplätze verwiesen. Die Lenkungsmaßnahme soll bewirken, dass mehr Parkraum für die Kunden der Geschäfts- und Gewerbebetriebe zur Verfügung steht.

Zu Punkt 5:
Die Einrichtung gesicherter Überwege (Zebrastreifen) ist dringend geboten. Die Nähe der Grundschule mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern, aber auch Pfarrheim, Kindergarten, Sporthalle und die zentrale Bushaltestelle bedingen ein erhebliches Fußgängeraufkommen auf diesem zentralen Platz. Dabei ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen besonders hoch. Eine Überquerungshilfe besteht lediglich an der Renoirstraße in Form einer Verkehrsinsel. Die Situation ist unstrukturiert und unübersichtlich. Durch die wartenden Busse, deren Fahrer hier auch ihre Pausenzeiten verbringen, wird die Verkehrslage zusätzlich kompliziert. Ein „Zebrastreifen” nördlich des Kreisels, dort wo heute schon der Bürgersteig abgesenkt ist, und ein weiterer „Zebrastreifen” im einmündungsnahen Bereich der Rubensstraße würde insbesondere den Grundschulkindern aus dem östlichen und südlichen Ortsbereich einen Sicherheitsgewinn bringen.

Zu Punkt 6:
Durch eine fortbestehende Sperrung der Falltorgasse für jeden Fahrzeugverkehr werden die Fahrtstrecken in der Ortslage für zahlreiche Bürger erheblich verlängert. Dieses führt völlig unnötiger Weise zu einer höheren Verkehrs- und Umweltbelastung. Es werden Fahrzeuge auf Straßen abgedrängt, deren Ausbauzustand und deren Frequentierung durch spielende Kinder erheblich größere Unfallgefahren mit sich bringen, als die Benutzung des gesperrten Teilstücks der Falltorgasse. Für die Falltorgasse galt jahrzehntelang eine Einbahnregelung. Danach war für einige Jahre bis zur Sperrung eine zweibahnige Benutzung zugelassen. Niemand erinnert sich, dass sich auf diesem Teilstück jemals ein Unfall ereignet hätte. Die Kratzer an den Hauswänden im Bereich der engsten Stelle der Straße wurden durch LKW verursacht. Sie lassen sich durch die vorgeschlagene Maßnahme mit Sicherheit vermeiden. Die Aufrechterhaltung des jetzigen Zustandes würde einen unverhältnismäßigen Eingriff darstellen.

Zu Punkt 7:
Die Bürger sollen Gelegenheit haben, sich zu den vorgeschlagenen Regelungen zu äußern, Zustimmung und Kritik zu artikulieren sowie eigene Vorschläge zu entwickeln. Der Ortsbeirat sieht sich als bürgernahes Organ, das Vorstellungen der Bürger abwägen und so weit wie möglich berücksichtigen wird.


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